Streitwert


Der Streitwert ist, wie der Name schon nahe legt, der Wert der Sache, um die gestritten wird.

Wird um Geld gestritten, ist das denkbar einfach.
Wird um eine konkrete Sache gestritten, dann ist der Streitwert der Wert eben dieser Sache.

Spannender ist da schon die Frage: Was ist eine Ehe wert?
Oder eine Mietwohnung? Oder ein Arbeitsplatz?
Oder gibt es dafür keinen Streitwert?

Es gibt. Allerdings geht man nicht so weit zu sagen, eine bestimmte Ehe habe diesen oder jenen "Wert", sondern man sagt statt dessen, dass der Streitwert einer Ehescheidung (also eben nicht der Wert der Ehe) das Dreifache des Nettoeinkommens der Eheleute sei.

Hier kommt nun eine kleine Liste von häufigen Streitgegenständen, die keinen unmittelbar ablesbaren "Wert" haben und deshalb auf die mehr oder minder freien Festlegungen angewiesen sind, die die Gerichte breits vor vielen Jahren getroffen haben:

Abwehr von Störungen Wert, den die Störung für den Beeinträchtigten hat
Arbeitsverhältnisse 3-faches Nettoeinkommen
Auskunft Wert, den die Auskunft hat, meist 20 bis 25 % des Wertes der Sache, um die es geht
Ehescheidung 3-faches Nettoeinkommen
Ehrverletzung Ausgangswert: 2.000 Euro,
aber weiter Spielraum für den Einzelfall
Einstweilige Verfügung
(und andere vorläufige Regelungen)
meist halber Wert der Sache, auf die sich die Feststellung oder Regelung bezieht
Feststellungsklagen meist halber Wert der Sache, auf die sich die Feststellung bezieht
Mietverträge, z.B. Wohnung 12 Monatsmieten
Mietmängel 3-jähriger Minderungsbetrag
Urkundenherausgabe Wert dessen, wofür man die Urkunde braucht
Vaterschaftsanfechtung Ausgangswert: 2.000 Euro
Versorgungsausgleich Ausgangswert:    500 Euro

Es ist wohl kaum nötig zu erwähnen, dass dies nur ganz wenige Beispiele sind aus einer riesigen Liste, die sich im Laufe der Gerichtspraxis herausgebildet hat.

Ich denke aber, die Beispiele geben mal einen ersten Anhaltspunkt.