Gerichtskosten


In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichtskosten für das, was man normalerweise wissen muss, wenig kompliziert. Wie bei den Anwaltsgebühren ist der Streitwert die entscheidende Größe.

Die preiswerteste Form, ein Zivilgericht in Anspruch zu nehmen, ist die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Das gerichtliche Mahnverfahren kostet nur "eine halbe Gebühr", also die Hälfte des in der Tabelle rechts ausgewiesenen Kostensatzes, und ist ein abgekürztes Gerichtsverfahren. Dabei entscheidet das Gericht auch gar nicht in der Sache, sondern kontrolliert nur den Mahnantrag auf formale Korrektheit und stellt ihn dem Antragsgegner zu. Reagiert der nicht weiter, weil die Schuld durchaus zu Recht besteht, so wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, was keine weiteren Gerichtskosten verursacht.

Für ein normales Klageverfahren verlangt das Gericht dagegen gleich "drei Gebühren", also das Dreifache des in der Tabelle rechts ausgewiesenen Kostensatzes, und zwar als Vorschuss. So lange der Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt ist, stellt das Gericht die Klage dem Beklagten nicht zu, das Verfahren kommt also so lange nicht in Gang.

Der ganze Vorschuss von drei Gebühren wird jedoch nur "verbraucht", wenn der Richter tatsächlich am Ende ein vollständiges Urteil schreiben muss, wobei die Urteilsbegründung mehr oder weniger viel Arbeit macht.

Endet das Verfahren, ohne dass ein Urteil nebst Gründen geschrieben werden muss, so wird nur eine Gebühr verbraucht; die beiden anderen als Vorschuss gezahlten Gebühren werden wieder erstattet.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein solches Gerichtsverfahren enden kann, ohne dass der Richter ein Urteil mit Urteilsbegründung schreiben muss: Am häufigsten ist das der Fall, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet. Das muss nicht in der Mitte sein, sondern kann bis zu 95 % zu 5 % gehen; Hauptsache, die eiden Parteien stimmen der Lösung zu und ersparen so dem Richter, durch Urteil entscheiden zu müssen. Am zweit häufigsten ist das Versäumnisurteil, das beantragt und erlassen wird, wenn eine Partei die Sache nicht weiter verfolgt, insbesondere zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint.

Das kommt öfter vor, als man meinen möchte und ist für den Richter eine einfache Sache: Zwar muss er ein (Versäumnis-) Urteil aussprechen, aber dessen Begründung beschränkt sich auf die Feststellung, dass eine Partei nicht erschienen ist, und macht deshalb nicht viel Arbeit.
Streit-
wert
bis...

EUR
Kos-
ten-
satz

EUR
30025
60035
90045
1.20055
1.50065
2.00073
2.50081
3.00089
3.50097
4.000105
4.500113
5.000121
6.000136
7.000151
8.000166
9.000181
10.000196
13.000219
16.000242
19.000265
22.000288
25.000311
......

Führt ein Vergleich dazu, dass die Gerichtskosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden, so werden dem Kläger, der den Vorschuss eingezahlt hat, nicht nur vom Gericht zwei Gebühren erstattet, sondern er hat zudem einen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung des ihn treffenden Anteils der Gerichtskosten.