Erläuterungen
zu den angebotenen Formularen



A   Allgemeine Formulare
B   Kostenhilfe-Formulare
C   Verkehrsunfall-Formulare
D   Ehescheidungs-Formulare



A   Allgemeine Formulare

1. Vollmacht


Die Anwaltsvollmacht legitimiert den Anwalt (sonst könnte ja jeder kommen und fremde Ansprüche geltend machen). Die Anwaltsvollmachten sind quasi-genormt: Es gibt einen bewährten Text, der praktisch von allen Anwälten verwendet wird.

Der eigentliche Text ist so formuliert, dass er alle irgendwie in Frage kommenden anwaltlichen Tätigkeiten abdeckt. Trotzdem ist es kein Blanko-Schein: Über dem Text werden unter "in Sachen" die Parteien eingetragen, also z.B. "In Sachen: Weismüller ./. Jordan". Unter "wegen" wird der Streit mit einem Stichwort charakterisiert, also z.B. "wegen: Räumung und Herausgabe".

Allzu viele Rechtstreite zwischen einem Herrn Weismüller und einem Herrn Jordan wird es nicht geben, aber selbst wenn es bis dahin noch verwechselbar wäre: Durch die Angabe, dass es um "Räumung und Herausgabe" geht, wird die Vollmacht ganz eindeutig.

Dies schränkt denn auch den Bevollmächtigungsrahmen ein: Wer zur Räumungsklage bevollmächtigt, will offenbar keine Ehescheidung, so dass die Vollmacht entgegen dem umfassenden Text dann doch nur zur Räumungsklage, insoweit aber auch zu allen damit zusammenhängenden Handlungen bevollmächtigt.


2. Untervollmacht

Die Untervollmacht brauchen nur Rechtsanwälte untereinander, doch auch sie steht zum Download zur Verfügung.


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B   Kostenhilfe-Formulare

1. Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse


Wer das Problem hat, vor Gericht einen Rechtsstreit ausfechten zu müssen, aber aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe.

Der Antrag wird bewilligt, wenn einerseits das Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet (Schulden und andere Verpflichtungen werden berücksichtigt) und andererseits der Prozess nicht mutwillig ist.

Die Mutwilligkeit wird von den Gerichten zunehmend nach der Formel entschieden, ob jemand, der den Prozess aus eigener Taschen zahlen müsste, sich auch auf den Prozess einlassen würde.

Wer möchte, dass der Staat die Prozesskosten übernimmt, muss seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Dies geschieht mit dem Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse".

Selbstverständlich helfen wir beim Ausfüllen des Formulars. Damit Sie aber sehen können, was genau gefragt wird und zu welchen Vermögens- und Einkommens- sowie Verpflichtungs- und Belastungsposition Auskünfte und Nachweise verlangt werden (und von Ihnen vorgelegt werden müssen), können Sie das Formular als PDF herunterladen.

Hinweis: Zu allen Positionen, zu denen Angaben gemacht werden, verlangt das Gericht Nachweise.
Es gilt die schlichte Regel: Keine Belege, keine Prozesskostenhilfe.


Beratungshilfe

Wie es für gerichtliche Verfahren die Prozesskostenhilfe gibt, so gibt es für außergerichtliche Verfahren Beratungshilfe.

Auch hier muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, das es hier in der Download-Sammlung gibt.

Mit dem ausgefüllten Formular begibt man sich zum Amtsgericht, das für den eigenen Wohnort zuständig ist, und dort zur sog. Rechtsantragsstelle.

Einfache Rechtsfragen werden in der Rechtsantragsstelle sofort und kostenlos beantwortet. Soweit eine sofortige Beantwortung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, erteilt das Amtsgericht einen Beratungsschein.

Mit diesem Beratungsschein können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen, der Sie dann berät und Ihnen Rede und Antwort steht. Die Kosten werden -- bis auf eine Art "Praxisgebühr" von 10 Euro -- über den Beratungsschein von der Staatskasse getragen.


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C   Verkehrsunfall-Formulare

1. Fragebogen für Anspruchsteller


Zur Abwicklung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen haben die Versicherungsunternehmen einen mehr oder minder einheitlichen Fragenkatalog entwickelt, nämlich den sog. "Fragebogen für Anspruchsteller".

Der Fragebogen hat auf den ersten Blick eine erschreckende Länge, aber das täuscht: Beantwortet werden müssen nur die Fragen, die relevant sind: Z.B. können für Privatpersonen die Fragen über die gewerbliche Nutzung des Autos komplett ignoriert werden. Dasselbe gilt für die umfangreichen Fragen zur Erwerbsminderung und Einkommensausfällen bei verletzten Personen, was glücklicherweise selten vorkommt.

Auch dieses Formular sollten Laien nicht allein ausfüllen; es wird hier zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, wonach alles gefragt werden wird, und damit Sie die entsprechenden Informationen bereit halten können, wenn das Formular ausgefüllt werden soll.


2. Unfall-Checkliste

Bei kleineren Verkehrsunfällen mit übersichtlicher Sachlage ist der offizielle Fragebogen für Anspruchsteller meist übertrieben und unnötig.

Es gibt aber eine Handvoll Informationen, die auf jeden Fall vorhanden sein müssen, wenn ein Unfalsschaden bei der unfallgegnerischen Versicherung geltend gemacht werden soll. Dazu dient die Unfall-Checkliste, die im Downloadbereich abgerufen werden kann.


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D   Ehescheidungs-Formulare

1. Ehescheidungs-Checkliste


Auch bei einvernehmlichen Ehescheidungen gibt es ein Mindestmaß an Informationen und Belegen, die auf jeden Fall benötigt werden.

Hierzu gibt es im Download-Bereich eine Scheidungs-Checkliste, die im Download-Bereich abgerufen werden kann und Ihnen helfen soll, die notwendigen Informationen und Belege zusammenzustellen.


2. Versorgungsausgleich

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, muss bei einer Ehescheidung ein sog. Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Dabei werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, gleichmäßig auf die Ehegatten verteilt, so dass die Nachteile, die z.B. aus Kindererziehungszeiten entstehen, nicht von einem alleine zu tragen sind.

Früher konnte das Verfahren zum Versorgungsausgleich ohne Probleme nach der Ehescheidung durchgeführt werden. Man musste jedoch feststellen, dass viele Ehepaare sich nur um ihre Scheidung aktiv gekümmert haben und danach kaum noch zu bewegen waren, am Versorgungsausgleich mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen beizuschaffen.

Deshalb ist es jetzt nur noch in ganz außergewöhnlichen Fällen zulässig, die Ehescheidung vorzuziehen (sog. Abtrennung).

Der Versorgungsausgleich ist aber bei den Ehescheidungen der eigentliche Flaschenhals und größte Verzögerungsursache. Denn hierfür ist nicht wirklich das Gericht zuständig, sondern die Rentenversicherer, und die sind allesamt überlastet. Wir empfehlen daher, schon gleich zu Beginn des Verfahrens den fertig ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich einzureichen.

Auch hier gilt, was für die meisten anderen Formulare gilt: Beim Ausfüllen helfen wir, aber darüber, wie so etwas aussieht und was an Informationen verlangt wird, können Sie sich schon mal im Download-Bereich anschauen.


3. Unterhalt

Beim Unterhalt unterscheidet man zwischen Kindesunterhalt und Unterhalt für den "anderen". Letzterer unterscheidet sich weiter in Unterhalt für getrennt Lebende, Unterhalt für Geschiedene und Unterhalt für nicht Verheiratete, die aber ein gemeinsames Kind betreuen. Diese Unterhalte unterliegen ein Vielzahl von Regeln. Das fängt schon mit der Frage an, mit welcher Steuerklasse das Nettoeinkommen anzusetzen ist (das muss nicht das Netto und die Steuerklasse sein, die auf dem Gehaltszettel stehen). Deshalb kann man hierzu keine Kurzanleitung oder gar Faustformel geben, die dem Betroffenen ermöglicht, eine brauchbare Überschlagsrechnung zu erstellen.

Beim Kindesunterhalt sieht das etwas anders aus. Hier gibt es eine Tabelle, die sog. "Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf "erfunden" wurde, um die Rechtsprechung zunächst in NRW zu vereinheitlichen, die aber inzwischen auch bei uns das Maß aller Dinge ist.

Die Tabelle unterteilt das Lebensalter von Kindern in vier Gruppen und das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten in 14 Gruppen. In der Tabelle selbst kann man den im Normalfall geschuldeten Unterhalt ablesen.

Zwar steckt auch hier der Teufel im Detail, aber die Tabelle gibt doch wenigstens einen Anhaltspunkt über die Größenordnungen. Deshalb ist die Tabelle im Download-Bereich hinterlegt.

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